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Grundsteuererklärung.

Grundsteuererklärung

zur neuen Grundsteuerreform 2022

Nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten, müssen nun rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Sie sind betroffen und müssen eine Feststellungserklärung abgeben, wenn Sie Eigentümer oder Miteigentümer

  • eines inländischen Grundstücks,
  • einer Wohnung oder
  • eines Erbbaurechts sind,
  • unabhängig davon, ob Sie natürliche Person, ein Unternehmen oder ein Land- und Forstwirt sind.

    Direkter Kontakt
    Bei Fragen erreichen Sie unser
    Grundsteuer-Team unter

    grundsteuer@bissinger-saffrich.de
    T: 07940 / 9220-0

    Neubewertung von Grundstücken

    Die Neubewertung von inländischen Grundstücken nach den bundeseinheitlichen Bewertungsvorgaben erfolgt je nach Nutzung des Grundstücks nach dem sog. Ertragswertverfahren oder einem vereinfachten Sachwertverfahren. Für Grundstücke, welche nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten sind, werden u.a. die Nettokaltmieten und Bewirtschaftungskosten unter Berücksichtigung verschiedener Mietniveaustufen herangezogen. Bei Grundstücken nach dem Sachwertverfahren erfolgt die Bewertung auf Basis von gesetzlich vorgegebenen Normalherstellungskosten in Abhängigkeit von der Gebäudeart und dem Baujahr.

    Die meisten Bundesländer arbeiten mit dem Bundesmodell – abweichende Bewertungsregeln sehen hingegen die folgenden Bundesländer vor:

  • Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell),
  • Bayern (Flächenmodell),
  • Hamburg (Einfachmodell mit Wohnlagenfaktor),
  • Hessen (Flächenmodell mit einfachem Faktorverfahren) und
  • Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell).
  • Fristen

    Die Feststellungserklärungen waren ursprünglich bis zum 31.10.2022 (elektronisch) beim Finanzamt abzugeben. Diese Frist wurde nun einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert.

    Alles aus einer Hand? Mit Bissinger-Saffrich!

    Wir bieten für die Vorbereitung der Grundsteuerfeststellungserklärung das Komplettpaket an. Wir kümmern uns um:

  • Auswahl der Bewertungsmethode
  • Durchführung der notwendigen Berechnungen
  • Abruf der aktuellen Grundbuchauszüge
  • Abruf der aktuellen Bodenrichtwerte
  • Ausfüllen der Steuerformulare
  • Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung und
  • Prüfung der neuen Grundsteuerwertbescheide
  • Grundsteuererklärung beauftragen

    Wünschen Sie unsere Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

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